Am ersten Krankheitstag ist keine ärztliche Bescheinigung notwendig!
Bitte mache dennoch eine Meldung, denn auch für den ersten Krankheitstag bekommen eine Erstattung von deiner Krankenversicherung.
ist erlaubt!
Wenn Du Dich also fit fühlst und arbeiten kannst, darfst Du das auch! Egal, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht!
Dieses Formular soll nur bei der Erfassung aller wichtigen Angaben helfen, die das Steuerbüro für das Abrufen der AU benötigt!
Für die Planung und das zeitnahe Reagieren auf deine Abwesenheit ist es wichtig, dass Du dich so früh wie möglich persönlich meldest!
Raumschoots 2025