Krankmeldung

Krankmeldung

Der erste Krankheitstag


Am ersten Krankheitstag ist keine ärztliche Bescheinigung notwendig!

Bitte mache dennoch eine Meldung, denn auch für den ersten Krankheitstag bekommen eine Erstattung von deiner Krankenversicherung.

Arbeiten trotz Krankmeldung


ist erlaubt!

Wenn Du Dich also fit fühlst und arbeiten kannst, darfst Du das auch! Egal, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht!

Bitte melde Dich!


Dieses Formular soll nur bei der Erfassung aller wichtigen Angaben helfen, die das Steuerbüro für das Abrufen der AU benötigt!

Für die Planung und das zeitnahe Reagieren auf deine Abwesenheit ist es wichtig, dass Du dich so früh wie möglich persönlich meldest!

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Gute Besserung!

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